Wer Maschinen, technische Geräte oder andere regulierte Produkte nach Kasachstan exportieren will, kommt um das EAC-Zertifikat nicht herum. Dieses Konformitätszeichen ist verpflichtend für viele Warengruppen und bestätigt, dass ein Produkt den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAEU) entspricht. Für Logistikverantwortliche ist es entscheidend, die Abläufe und Anforderungen genau zu kennen, um Verzögerungen beim Zoll oder rechtliche Risiken zu vermeiden.
EAC-Zertifikat oder EAC-Deklaration?Je nach Produktkategorie und Risikopotenzial sind unterschiedliche Verfahren vorgesehen:
- Das EAC-Zertifikat ist erforderlich für risikobehaftete Produkte wie Maschinen, elektrische Ausrüstung, Druckgeräte oder explosionsgeschützte Komponenten. Es beinhaltet in der Regel Laborprüfungen, Audits und eine umfassende technische Bewertung.
- Die EAC-Deklaration kommt bei weniger kritischen Produkten zum Einsatz. Hier erklärt der Hersteller oder Importeur auf Basis von Prüfberichten die Konformität – meist ohne externe Auditierung.
Beide Varianten sind gleichwertig anerkannt, unterscheiden sich jedoch erheblich im Aufwand, den sie erfordern.
6 Schritte - Der Zertifizierungsprozess – Schritt für SchrittKategorisierung des ProduktsZuerst muss festgestellt werden, ob das Produkt einer technischen Vorschrift (TR CU oder TR EAEU) unterliegt – etwa im Bereich Maschinensicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit oder Druckgeräte.
Festlegung des VerfahrensJe nach Produkt und Verwendungszweck wird das passende Schema (Zertifikat oder Deklaration) gewählt. Für Serienprodukte sind zusätzliche Audits oder wiederkehrende Prüfungen möglich.
Bevollmächtigter Vertreter in der EAEUHersteller außerhalb der EAEU – also auch aus der EU – benötigen einen ansässigen Bevollmächtigten, der das Verfahren stellvertretend durchführt. Ohne diese Vertretung kann keine Zertifizierung beantragt werden.
Technische Prüfung und AuditAbhängig vom Schema erfolgt eine Produktprüfung im akkreditierten Labor sowie ggf. ein Audit beim Hersteller. Die Anforderungen sind exakt geregelt und variieren je nach Risikoklasse.
Ausstellung und RegistrierungNach erfolgreicher Prüfung wird das Zertifikat oder die Deklaration ausgestellt und in ein zentrales Register eingetragen. Erst dann darf das Produkt das EAC-Zeichen tragen.
Kennzeichnung mit EAC-ZeichenDas Produkt muss sichtbar mit dem EAC-Logo versehen werden – entweder direkt, auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen. Dies ist Voraussetzung für die Zollabfertigung.
Aktuelle Entwicklungen in KasachstanSeit Mitte 2025 prüft Kasachstan verstärkt die Herkunft von EAC-Zertifikaten, insbesondere aus Kirgistan. Hintergrund sind vermehrt aufgedeckte „Grauzertifikate“, die ohne ordnungsgemäße Prüfung ausgestellt wurden. Für Importeure bedeutet das: Zertifikate müssen von einer seriösen, offiziell anerkannten Stelle stammen – idealerweise direkt aus Kasachstan oder anderen etablierten EAEU-Staaten. Ansonsten drohen Probleme bei der Einfuhr.
Relevanz für Logistik und ExportEin gültiges EAC-Zertifikat ist nicht nur rechtlich notwendig, sondern erleichtert auch den reibungslosen Ablauf der gesamten Lieferkette:
- Zollprozesse laufen schneller, da die Konformität bereits dokumentiert ist.
- Produktrückweisungen oder Verzögerungen an der Grenze werden vermieden.
- Haftungsrisiken werden minimiert, da sowohl Hersteller als auch Importeure klar definierte Pflichten erfüllen.
- Der Zugang zum gesamten EAEU-Raum wird durch ein einziges Zertifikat ermöglicht – Kasachstan eingeschlossen.
Für Logistikleiter heißt das:
Die frühzeitige Planung und professionelle Durchführung des EAC-Verfahrens ist unerlässlich, um Zeit, Kosten und Risiken zu sparen.
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